Der Kirchengemeinderat
Der Kirchengemeinderat oder auch kurz "KGR" wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Kirchengemeindemitgliedern (ab 16 Jahren) gewählt. Die Anzahl von Mitgliedern hängt dabei von der Größe der Kirchengemeinde ab und wird vom KGR festgelegt.
Zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern gehören der Pfarrer als Vorsitzender sowie der/die Kirchenpfleger/in und ggf. weitere Personen als beratende Gremiumsmitglieder dem KGR an.
Der Kirchengemeinderat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Kirchengemeinderat in allen Fragen des gemeindlichen Lebens.
Die Aufgaben eines Kirchengemeinderates sind vielfältig. Er verwaltet das Vermögen (Gebäude und Haushalt) der Kirchengemeinde, er stellt Mitarbeiter ein und ist auch für das geistliche Leben einer Gemeinde verantwortlich. Als weiteren Vorsitzende/n wählt der Kirchengemeinderat ein Mitglied aus seiner Mitte.
Neben dem Pfarrer sind alle Kirchengemeinderäte Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Gemeindeglieder.
Um die Arbeit des Kirchengemeinderates besser bewältigen zu können, bildet der Kirchengemeinderat Ausschüsse. In diesen Ausschüssen können auch Fachleute mitarbeiten, die nicht dem Kirchengemeinderat angehören.
In unserer "Seelsorgeeinheit Oberer Heuberg" gibt es einen gemeinsamen Ausschuss, indem jede Kirchengemeinde durch ein KGR-Mitglied vertreten ist.
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